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   RG, 30.09.1930 - II 518/29   

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https://dejure.org/1930,446
RG, 30.09.1930 - II 518/29 (https://dejure.org/1930,446)
RG, Entscheidung vom 30.09.1930 - II 518/29 (https://dejure.org/1930,446)
RG, Entscheidung vom 30. September 1930 - II 518/29 (https://dejure.org/1930,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die in § 17 Abs. 1 GmbHG. für die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils vorgeschriebene Genehmigung der Gesellschaft auch darin gefunden werden, daß bei einer Zweimanngesellschaft der eine Gesellschafter und zugleich alleinige Geschäftsführer, dem der andere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 39
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 318/87

    Befugnis des Alleingesellschafters einer GmbH zur Veräußerung von Teilen seines

    Schon das Reichsgericht hat ausgeführt, daß es eine Überspannung des Genehmigungserfordernisses bedeuten würde, wenn man neben der Erklärung des alleinigen Gesellschafters noch eine besondere Genehmigungserklärung des Geschäftsführers verlangen wollte (RGZ 130, 39, 45; 142, 36, 37; vgl. auch Baumbach/Hueck, GmbHG, 14. Aufl., § 17 Rdn. 10).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 82/92

    Vollmacht zur Entgegennahme und zur Annahme des Abtretungsangebots - Umfang der

    Aufrechnung, Kündigung, Rücktritt, Widerruf etc. -, um die Ausübung von Gestaltungsrechten, von deren Geltendmachung die Durchsetzbarkeit der eingeklagten, schon in dem streitigen Rechtsverhältnis begründeten Forderung noch abhängt (vgl. RGZ 130, 39, 46/47; RG LZ 1931, 501; BGHZ 31, 206, 209; BAG AP Nr. 2 zu § 81 mit Anm. Rimmelspacher; vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 81 Rdn. 10; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. S. 313).
  • BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57

    GmbH. Veräußerung von Teilgeschäftsanteilen

    Die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung des Teiles eines Geschäftsanteils kann wirksam begründet werden, ohne daß es einer Mitwirkung der Gesellschaft bedarf (RGZ 130, 39, 47).
  • BGH, 13.05.1968 - II ZR 218/66

    Zur Abtretung und zur Teilung von Geschäftsanteilen erforderliche Genehmigung -

    Auszugehen ist davon, daß die zur Abtretung und zur Teilung von Geschäftsanteilen erforderliche Genehmigung erteilt ist, wenn alle Gesellschafter und der (die) Geschäftsführer der GmbH an der Abtretung (Teilabtretung) von Geschäftsanteilen teilnehmen (RGZ 130, 39, 45; 142, 36, 37; BGHZ 15, 324, 329 [BGH 01.12.1954 - II ZR 285/53]; Scholz, GmbHG § 15 Anm. 46; Schilling in Hachenburg, GmbHG § 15 Anm. 53) und bei der Teilabtretung die Form des § 17 Abs. 2 GmbHG gewahrt ist.
  • BGH, 30.04.1955 - VI ZR 19/54
    Ob der Beklagte die beweglichen Sachen etwa schon vorher durch Einigung und Übergabe auf seine Ehefrau übereignet hat, ist demgegenüber unerheblich (RGZ 130, 39; Laue a.a.O. S. 166).
  • BGH, 12.05.1959 - VIII ZR 191/58
    Dieser bestimmt also auch den Nennbetrag des Geschäftsanteils eines jeden Gesellschafters (RGZ 130, 39, 43).
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